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1255. Februar 22. Breslau.

f. 2. p. reminisc.

Herzog Heinrich III. verleiht dem Albert und Richolf seine Stadt Olesnicz (Oels) zur Aussetzung nach Neumarkter Rechte, erblich den dritten Pfennig vom Gerichte, das Recht eine Freimühle zu erbauen (bauen sie mehrere, so zahlen diese Zins), 4 Freihufen als Allod, Fleisch-, Brot-, und Schuhbänke, soviel sie in der Stadt errichten können, eine Badestube und den Zins der Zehnten von den 100 bei der Stadt liegenden, zur Aussetzung bestimmten Hufen, auch das Jagdrecht auf den Hufen, wogegen sie von jeder Hufe 2 Mark zu zahlen haben. Die Stadt soll befestigt werden, und die Ansiedler sollen 6 Jahre durch des Herzogs Lande zollfrei Handel treiben dürfen, auch für den Ackerbau 3 Freijahre haben, nach deren Ablauf sie von der Hufe einen Vierdung Silber und 1 Malter Dreikorn zahlen.

Z.: Die ältere Herzogin (Anna), Gr. Jaxa, Kast. von Breslau, Gr. Joh. von Würben, Kast. von Nimptsch, Konr. Schenk, Bogusl., Sohn des Javorius, Ulrich, Truchsess, Peter, Sohn des Ilico, Berwicus, Vogt von Liegnitz, dom. Valent., Hofnotar, mag. Walther, Hofschreiber, die Kämmerer Stanislaus, Lorenz, dessen Bruder, Joannes Woda und die Diener Imram, Nanker, Simon.


Sommersberg I. 1073 und darnach bei Tzschoppe und Stenzel 333. Das Original hat schon Stenzel vergebens gesucht.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.